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Krankmeldung

Liebe Eltern, jeder kann einmal krank werden. Was Sie bedenken sollten und wie Sie Ihr Kind in der Schule krank melden – dazu ein paar Infos, die für die Paul-Gerhardt-Schule gelten:

Wie melde ich mein Kind in CORONA-Zeiten krank?

Wie melde ich mein Kind in der Schule krank? (Erstmeldung)

Sollte Ihr Kind einmal krank werden oder aus unvorhersehbaren Gründen (extreme Wetterereignisse oder Unfälle,..) die Schule und den Unterricht nicht besuchen können, müssen Sie zunächst nur die Schule darüber informieren. Bitte rufen Sie dazu die Schultelefonnummer 02301/ 3721 bis 7.55 Uhr an. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, holen Sie dies so schnell wie möglich nach. In der Schule haben Sie die Möglichkeit einen Anrufbeantworter zu besprechen, unter info-pgs@holzwickede.de können Sie uns auch eine Mail schreiben. Ein Anruf in der Schule ersetzt die schriftliche Krankmeldung. Ganz einfach ist es für Eltern, die Krankmeldung per „schoolfox“ anzugeben.

Wie melde ich mein Kind in der Schule krank? (Verlängerung bei bis zu 3 Tagen)

Auch hier gelten die Bestimmungen wie bei einer Erstkrankmeldung (s.o.).

Wie melde ich mein Kind ab dem 4.Tag krank?

In der Regel suchen Sie bei einer längeren Erkrankung den Kinderarzt auf. Die Schule besteht nicht auf ein Attest, sollten Sie allerdings den Arzt aufsuchen, lassen Sie sich dort eine Krankmeldung für die Schule mitgeben.

Krankmeldung bitte auch in der OGS abgeben

Bitte melden Sie Ihr Kind auch in der OGS ab. Dazu können Sie die Telefonnummer der OGS nutzen. Diese lautet: 02301 9625314. Die OGS ist auch über einen eigenen „schoolfox-Kanal“ erreichbar.

Was muss ich bei ansteckenden, meldepflichtigen Krankheiten berücksichtigen?

Diese müssen Sie unverzüglich in der Schule melden. Eine Auflistung des Gesundheitsamtes des Kreises Unna finden Sie als Übersicht auf dieser Seite unten. Meldepflichtige Krankheiten werden vom Arzt und auch von der Schule an das Gesundheitsamt weitergeleitet. Sie müssen also nur die Info an die Schule über die Erkrankung weitergeben, den Rest erledigen wir für Sie. Sie können sich dann in aller Ruhe um die Gesundung Ihres Kindes kümmern. Unterschiedliche meldepflichtige Erkrankungen haben unterschiedliche Wiederzulassungen zur Folge. Auch diese zwingend erforderlichen Auszeiten entnehmen Sie einer weiteren Übersicht unten.

Wie bekommen Sie für Ihr Kind die Hausaufgaben und Informationen aus der Schule nach Hause?

Meist klappt der Austausch von Aufgaben und Infos über Mitschüler aus der Klasse, die Ihnen bzw. Ihrem Kind eine Postmappe nach Hause bringen. Natürlich können Sie auch selbst in der Schule die Mappe abholen, die jedoch meist nicht vor 11.30 Uhr täglich fertig gepackt ist.

Hier eine Auflistung der meldepflichtigen Krankheiten, laut Gesundheitsamt des Kreises Unna, Stand Mai 2017

Unverzüglich mitzuteilen ist jeder Verdachts- und Erkrankungsfall durch folgende Erreger:

Cholera, Mumps, Diphtherie, Paratyphus, Enteritis durch enterohämorrhagische E.coli (EHEC), Pest, virusbedingtes hämorrhagisches Fieber, Poliomyelitis, Haemophilus influenza Typ B – Meningitis, Scabies (Krätze), Impetigo contagiosa (ansteckende Borkenflechte), Scharlach, Keuchhusten, Shigellose (Ruhr), ansteckungsfähige Lungentuberkulose, Typhus abdominalis, Masern, Virushepatitis A oder E, Meningokokken-Infektion, Windpocken, bei Kindern unter 6 Jahren infektiöse Gastroenteritis (akuter Durchfall), Kopfläuse

Hier können Sie nachlesen, wann Ihr Kind wieder die Schule besuchen darf, nachdem eine meldepflichtige Krankheit festgestellt wurde.